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Solarpaket 1 im Bundestag beschlossen

Das Solarpaket 1 sollte der erste Schritt zur Realisierung der Photovoltaik Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums sein und wesentliche Bürokratische Hürden rund um Solaranlagen abbauen. Doch zuletzt hing das längst vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz seit August 2023 in der Schwebe - vor allem wegen einer anhaltenden Debatte über den sogenannte Resilienzbonus. Nach langem Hin und Her passierte das Solarpaket am 26.04.2024 sowohl Bundestag als auch Bundesrat und steht damit zur Unterzeichnung bereit.
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Nach Streit um Resilienzbonus und Einigung der Ampel: Solarpaket passiert Bundestag und Bundesrat

Das Bundeskabinett beschloss das Solarpaket 1 bereits Mitte August 2023. Eigentlich sollte es seit dem Jahreswechsel bereits in Kraft sein, so lautete das Versprechen. Der Gesetzesentwurf sollte wesentlich zum Abbau bürokratischer Hürden beim Photovoltaikausbau beitragen. Doch das Gesetzespaket lag zuletzt seit Monaten auf Eis. Der Grund dafür war die Forderung einiger deutscher Photovoltaikanbieter, einen sogenannten Resilienzbonus mit ins Gesetz aufzunehmen. 

Diese Boni, bei denen Anlagenbetreiber extra Einspeisevergütungen erhalten sollten, sofern sie europäische Komponenten nutzen, waren seither höchst umstritten und viele Anbieter fürchteten Wettbewerbsverzerrungen, einseitige Förderungen, mögliche Monopolstellungen und ein Bremsen der Energiewende. Da es augenscheinlich keinen politischen Willen gab, die zunächst wenig strittigen Neuerungen des ursprünglichen Solarpakets unabhängig der Frage nach einem Resilienzbonus zu verabschieden, mussten nun alle warten, deren Projekte auf die im Solarpaket forcierten neuen Rahmenbedingungen für Photovoltaik angewiesen sind. 

Vor wenigen Wochen hat sich die Ampelkoalition dann doch auf ein neues Klimaschutzgesetz verständigt. Teil dieser Einigung war auch die Verabschiedung des Solarpakets - ohne einen Resilienzbonus, dafür mit ein paar anderen Änderungen.

Am 26.04.2024 wurde der Gesetzentwurf nun im Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat es noch am selben Tag auf die Tagesordnung gesetzt und nicht beanstandet - eine Zustimmung war nicht erforderlich und der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Das Gesetz tritt damit in Kraft, sobald mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten die letzte, nur noch formelle Hürde genommen ist.

Was steckt im Solarpaket 1?

Im Solarpaket 1 wurde vor allem eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die den Photovoltaik-Ausbau künftig deutlich erleichtern und beschleunigen soll und hierfür bürokratische Hürden abbaut. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ nimmt dabei Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Messstellenbetriebsgesetz, sowie wie in einigen Verordnungen vor. 

Für kleinere Anlagen bis 30 kW entfällt dabei etwa die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber. Daneben soll das Paket das gemeinsame Betreiben von PV-Anlagen in Mietshäusern deutlich vereinfachen und im gewerblichen Sektor innovative PV-Systeme künftig mehr fördern. Die sogenannten Balkonkraftwerke können einfacher installiert und betrieben werden.

Ursprünglich war das Recht auf Verlegung von Leitungen ein zentraler Teil des Gesetzespakets. Mit der Neuauflage des Entwurfes wird dieses jedoch deutlich abgeschwächt. Dafür wird die Einbindung von Stromspeichern mit einer ebenfalls nachträglich ergänzten Regelung künftig vereinfacht.

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Doch nur bedingtes Recht auf Verlegung von Anschlussleitungen

Sogenannte Gestattungsverträge haben bisweilen häufig den Anschluss von PV-Anlagen ans Netz behindert und verlangsamt. Hierfür reichten oft Nachbarn, die mit der entsprechenden Verlegung auf ihrem Grundstück nicht einverstanden waren. Das sollte sich mit dem ursprünglichen Entwurf des Solarpakets ändern. Es sah ein Recht auf die Verlegung solcher Anschlusseinrichtung auch auf fremden Grundstücken vor, sofern es dabei um den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien an den entsprechenden Verknüpfungspunkt geht.

Nach Protesten etwa von Bauernverbänden wird diese Maßnahme im aktualisierten Entwurf deutlich abgeschwächt: Die Neuregelung soll nun lediglich für öffentliche Grundstücke gelten. PV-Vorhaben können also auch künftig von Privateigentümern ausgebremst werden.

Schnellerer Netzanschluss von Solaranlagen bis 30 kW

Bisher galt für Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10,8 kW ein „vereinfachtes Netzanschlussverfahren“. Dieser Wert wird durch das Solarpaket nun auf 30 kW angehoben. Bleibt die Antwort des Netzbetreibers auf ein Anschlussersuchen aus, kann künftig nach Ablauf einer Frist einfach angeschlossen werden.

1KOMMA5° Kundinnen und Kunden müssen sich um derlei bürokratische Hürden jedoch ohnehin nicht sorgen: Die von unseren regionalen Meisterbetrieben installierten Anlagen werden von uns beim Netzbetreiber angemeldet. Wir übernehmen alle notwendigen Schritte bis zur Inbetriebnahme - alles aus einer Hand.   

Stromspeicher voll ausnutzen

Stromspeicher sind wesentlich für das Stromnetz der Zukunft. Sie bringen einen Teil der erforderlichen Flexibilität, die nötig ist, um die Zeit- und Wetterabhängigkeit der Erneuerbaren Energien auszugleichen. Nach der bisherigen Regelung wurde diese netzdienliche Rolle der Speicher häufig gebremst. Denn bisher galten Speicher nur dann als EEG-Anlage, wenn sie ausschließlich aus Erneuerbarer Energie geladen wurden. Lud man Netzstrom, verlor man die EEG-Vergütung. Das soll sich mit dem neuesten Entwurf des Solarpakets ändern und das multifunktionale Nutzen der Speicher vereinfacht werden. Kundinnen und Kunden können so etwa auch noch besser von dynamischen Stromtarifen profitieren, wie wir es mit Dynamic Pulse bereits vormachen.

Änderungen auch in den Städten: Das Mehrfamilienhaus kann auch PV!

Private Photovoltaikanlagen sind bisher vor allem für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und damit tendenziell ländliche Regionen attraktiv. Im klassischen Mehrfamilienhaus deutscher Großstädte sieht dies anders aus: Denn gibt es in einem Haus mehrere Wohnungseigentümer, gestaltet sich die Installation einer PV-Anlage deutlich komplizierter als es auf dem Land der Fall ist. Nicht zuletzt, da nach bisheriger Rechtslage häufig die absurde Situation entstand, dass in einem solchen Fall eine der Parteien gegenüber den anderen automatisch als Stromversorger auftrat – mit sämtlichen Pflichten, die ein solcher gegenüber seinen Kundinnen und Kunden zu erfüllen hat. 

Diese Pflichten entfallen nach dem aktuellen Entwurf zukünftig und das gemeinsame Betreiben einer PV-Anlage durch mehrere Wohnungseigentümer soll deutlich vereinfacht werden. Auch Mietparteien sollen von PV-Anlagen einfacher profitieren können und die Installation von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern insgesamt vereinfacht werden.

Mehr Förderung für besondere Solaranlagen und die Nutzung von Agrarflächen

Agri-PV, wie schwimmende Photovoltaikanlagen, PV auf dem Moor oder über Parkplätzen und ähnlich innovative und neuartige Systeme sollen künftig besser und individueller gefördert werden. Hierzu etabliert das Solarpaket eigene Ausschreibungsverfahren für diese Arten der PV-Anlage. Bisweilen standen diese im Ausschreibungsverfahren in direkter Konkurrenz zu großen Solarparks, deren Effizienz sie kaum erreichen konnten und somit weniger gefördert wurden – das soll mit dem Solarpaket geändert werden.

Entbürokratisierung von Balkon- und Kleinsolaranlagen mit dem Solarpaket

Balkonkraftwerke stellen eine besonders niedrigschwellige Möglichkeit dar, um sich an der Energiewende zu beteiligen. Bisher stand hierbei jedoch der bürokratische Aufwand dem tatsächlichen Ertrag der nur in geringem Umfang Strom produzierenden Anlagen kaum gegenüber. Das soll sich nun ändern. Ähnliches gilt dabei auch für andere kleinere PV-Anlagen, etwa auf Terrassen, die ohne zusätzliches Bauvorhaben per Stecker ans Hausnetz angeschlossen werden. Die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt hier ebenfalls. Lediglich im Marktstammdatenregister müssen Balkonkraftwerke nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin eingetragen werden. Auch dürfen sie, sofern der Netzbetreiber keinen digitalen Zähler installiert, künftig am alten Ferraris-Zähler betrieben werden, selbst wenn dieser sich dadurch rückwärts dreht.

Die Energiewende braucht Einfachheit in der Partizipation

Die im Solarpaket 1 angestrebten Veränderungen gehen in die richtige Richtung. Um die Energiewende zu schaffen, müssen alle Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot geholt werden und das Partizipieren am Wandel sollte möglichst niedrigschwellig möglich sein. Dazu gehört auch der Abbau von bürokratischen Hürden, die das Mitwirken erschweren oder für einige von uns vielleicht sogar unmöglich machen.

Das PV-Magazin sprach zuletzt von mehreren Millionen potenziellen Betreibern von Balkonkraftwerken und Kleinanlagen, die das Stagnieren des Gesetzes betraf und die ohne das Solarpaket mit ihren Projekten auf der Stelle trampelten. Nach langem Warten dürfen sie mit der Einigung vom 15.04.2024 nun wieder aufatmen: Das Gesetz könnte sehr bald endlich Realität werden - die vielen geplanten Photovoltaikprojekte dann hoffentlich ebenso.

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