Die im Mai beschlossene Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz soll den Weg dafür ebnen, in Deutschland bis zum Jahr 2030 einen Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von mindestens 80% zu gewährleisten. Zur Einordnung: Im Jahr 2022 lag dieser Anteil bei 44%. Die Pläne sind also, richtigerweise, durchaus ambitioniert. Mit dem Solarpaket 1 findet diese Strategie nun eine erste konkrete gesetzliche Umsetzung.
Im Solarpaket 1 wurde vor allem eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die den Photovoltaik-Ausbau künftig deutlich erleichtern und beschleunigen soll und hierfür bürokratische Hürden abbaut. Das Solarpaket 1 wurde Mitte August vom Bundeskabinett beschlossen und das Gesetz soll planmäßig am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ nimmt dabei Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Messstellenbetriebsgesetz, sowie wie in einigen Verordnungen vor.
Für kleinere Anlagen entfällt dabei etwa die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber. Außerdem wird ein Recht auf Verlegung von Leitungen eingeführt und das gemeinsame Betreiben von PV-Anlagen in Mietshäusern deutlich vereinfacht. Im gewerblichen Sektor sollen innovative PV-Systeme künftig mehr gefördert werden.
Sogenannte Gestattungsverträge haben bisweilen häufig den Anschluss von PV-Anlagen ans Netz behindert und verlangsamt. Hierfür reichten oft Nachbarn, die mit der entsprechenden Verlegung auf ihrem Grundstück nicht einverstanden waren. Das soll zukünftig keine Hürde mehr darstellen, denn der Gesetzentwurf sieht ein Recht auf die Verlegung solcher Anschlusseinrichtungen auch auf fremden Grundstücken vor, sofern es dabei um den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien an den entsprechenden Verknüpfungspunkt geht.
Demnach werden Grundstückseigentümer oder deren Nutzungsberechtigte in die Pflicht genommen, entsprechende Maßnahmen zur Errichtung, Instandhaltung oder Instandsetzung von elektrischen Leitungen oder Steuer- und Kommunikationsleitungen zu ermöglichen. Eine einheitliche Entschädigung ist dabei ebenso vorgesehen wie einige Einschränkungen; etwa dass das Verlegen der Leitungen über das entsprechende Grundstück auch wirklich notwendig ist. Profitieren können von diesem Recht sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Betreiber von PV-Anlagen.
Bisher galt für Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10,8 kW ein „vereinfachtes Netzanschlussverfahren“. Dieser Wert wird durch das Solarpaket nun auf 30 kW angehoben. Bleibt die Antwort des Netzbetreibers auf ein Anschlussersuchen aus, kann künftig nach Ablauf einer Frist einfach angeschlossen werden.
1KOMMA5° Kundinnen und Kunden müssen sich um derlei bürokratische Hürden jedoch ohnehin nicht sorgen: Die von unseren regionalen Meisterbetrieben installierten Anlagen werden von uns beim Netzbetreiber angemeldet, ohne dass ein Zutun erforderlich wäre. Nachdem wir gemeinsam dein Energiesystem der Zukunft vor Ort geplant haben, übernehmen wir alle notwendigen Schritte bis zur Inbetriebnahme - alles aus einer Hand.
Private Photovoltaikanlagen sind bisher vor allem für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und damit tendenziell ländliche Regionen attraktiv. Besitzer eines Eigenheims verfügen freier über ihre Flächen und brauchen sich bei alleiniger Nutzung keine Gedanken dazu machen, wer das Dach wie nutzen darf oder nicht.
Im klassischen Mehrfamilienhaus deutscher Großstädte sieht dies anders aus: Gibt es in einem Haus mehrere Wohnungseigentümer, gestaltet sich die Installation einer PV-Anlage deutlich komplizierter als es auf dem Land der Fall ist. Nicht zuletzt, da nach bisheriger Rechtslage häufig die absurde Situation entstand, dass in einem solchen Fall eine der Parteien gegenüber den anderen automatisch als Stromversorger auftrat – mit sämtlichen Pflichten, die ein solcher gegenüber seinen Kundinnen und Kunden zu erfüllen hat.
Diese Pflichten entfallen nach dem aktuellen Entwurf zukünftig und das gemeinsame Betreiben einer PV-Anlage durch mehrere Wohnungseigentümer soll deutlich vereinfacht werden. Auch Mietparteien soll hierbei das Profitieren von PV-Anlagen einfacher ermöglicht und die Installation von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern insgesamt vereinfacht werden.
Agri-PV, schwimmende Photovoltaikanlagen, solche auf dem Moor oder über Parkplätzen und ähnlich innovative Systeme sollen künftig besser und individueller gefördert werden. Hierzu etabliert das Solarpaket eigene Ausschreibungsverfahren für diese Arten der PV-Anlage. Bisweilen standen diese im Ausschreibungsverfahren in direkter Konkurrenz zu großen Solarparks, deren Effizienz sie kaum erreichen konnten und somit weniger gefördert wurden. Solche Anlagen bieten gegenüber den Solarparks jedoch einige Vorteile; so sind sie häufig ohne zusätzlichen Flächenverbrauch in bereits erschlossene Strukturen integrierbar und funktionieren meist umweltverträglicher.
Balkonkraftwerke stellen eine besonders niedrigschwellige Möglichkeit dar, um sich an der Energiewende zu beteiligen. Bisher stand hierbei jedoch der bürokratische Aufwand dem tatsächlichen Ertrag der nur in geringem Umfang Strom produzierenden Anlagen kaum gegenüber. Das soll sich nun ändern. Ähnliches gilt dabei auch für andere kleinere PV-Anlagen, etwa auf Terrassen, die ohne zusätzliches Bauvorhaben per Stecker ans Hausnetz angeschlossen werden. Die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt hierfür. Lediglich im Marktstammdatenregister müssen Balkonkraftwerke eingetragen werden. Auch dürfen sie, sofern der Netzbetreiber keinen digitalen Zähler installiert, künftig am alten Ferraris-Zähler betrieben werden, selbst wenn dieser sich dadurch rückwärts dreht.
Die im Solarpaket 1 beschriebenen Veränderungen gehen in die richtige Richtung. Um die Energiewende zu schaffen, müssen alle Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot geholt werden und das Partizipieren am Wandel sollte möglichst niedrigschwellig möglich sein. Dazu gehört auch der Abbau von bürokratischen Hürden, die das Mitwirken erschweren oder für einige von uns vielleicht sogar unmöglich machen.
Denn die deutschen Solarziele sind überaus ambitioniert und werden nur gelingen können, wenn wir durch eine gebündelte Anstrengung aus Politik und Wirtschaft an einen Punkt gelangen, an dem sich der Kauf einer PV-Anlage für Bürgerinnen und Bürger ähnlich leicht gestaltet wie ein Autokauf.
Bei 1KOMMA5° haben wir als “One-Stop-Shop” früh erkannt, dass es eben diese Leichtigkeit braucht. Wer ein solches System kaufen möchte, braucht nicht den einzelnen Kontakt zu drei verschiedenen Firmen für Wärmepumpe, Solaranlage und Stromspeicher, plus einen geeigneten Installationsbetrieb und schon gar keine komplizierten Behördengänge. Bei uns kommt alles aus einer Hand: Wir planen ein intelligentes und ganzheitliches Energiesystem, bei dem alle Komponenten nicht nur aufeinander abgestimmt sind, sondern gemeinsam eine echte Symbiose bilden. Von der Planung bis zur letzten Schraube durch unsere regionalen Meisterbetriebe bleiben wir dabei der einzige Ansprechpartner, sodass einem Firmen- oder Behördernwirrwarr garantiert vorgebeugt ist.
Wir freuen uns auf dein Projekt. Mit unserem deutschlandweiten Netzwerk an Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure machst du dich schnell ans Werk. Gemeinsam entwickeln wir deinen Plan zur CO2-Neutralität in deinem Zuhause.