Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist nicht komplett neu. Schon im September 2016 ist es in Kraft getreten, um das Messwesen grundsätzlich neu zu ordnen. Mit dem Gesetz wurden sowohl der Messstellenbetrieb als auch die Messung beim Netzbetrieb von Strom und Gas als separater Bereich definiert. Zudem müssen nach diesem Gesetz bis 2032 alte Messgeräte gegen neue, intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen ausgetauscht werden. Gemeinsam mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde das MsbG von 2016 novelliert. Seit dem 27. Mai 2023 gilt diese Novelle.
Das Gesetz regelt Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme in Deutschland. Ein wichtiger Schritt also, um die Energieversorgung digitalisieren zu können.
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Energieerzeuger erhalten damit einen detaillierten Überblick über Stromverbrauch und Stromerzeugung und können so Energie effizienter nutzen.
In einem vierköpfigen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von etwa 4.000 kWh jährlich nutzte man bisher überwiegend analoge Stromzähler (Ferraris-Zähler), die der Netzbetreiber verbaute. Im Gegensatz dazu werden die neuen Smart Meter vom Messstellenbetreiber verbaut.
Müssen nun alle Haushalte ihre Zähler und Messsysteme austauschen? Nein, hier gibt es Unterschiede, wer welche Geräte benötigt. Grundsätzlich sollen bis 2032 alle Haushalte in Deutschland eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen an Stelle eines analogen Zählers erhalten.
Haushalte, die mehr als 6.000 kWh jährlich verbrauchen, sollen ein intelligentes Messsystem erhalten. Es besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway. Das Gateway ist eine Kommunikationseinheit, die den Zähler mit dem Netz verbindet. Der Messstellenbetreiber baut diese Systeme ein, wartet diese und gibt die gespeicherten Daten an Netzbetreiber und Stromversorger weiter. Erfahre in einem weiteren Artikel mehr zum Thema Smart Meter.
Verbrauchende können aktuelle oder frühere Energieverbrauchswerte tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen einsehen.
Höhere Transparenz über Ihren Stromverbrauch
Mögliche Identifikation verbrauchsintensiver Geräte
Einsparpotenziale werden aufgezeigt
Einfachere Überprüfung der Abrechnung
Bei intelligenten Messsystemen muss der Messstellenbetreiber eine kostenlose monatliche Aufstellung über den Energieverbrauch und die entstandenen Kosten bereitstellen.
Für neue Zähler und Messsysteme kommen Kosten auf die Verbrauchenden zu. Im Messstellenbetriebsgesetz ist festgelegt, dass diese Kosten auf die Anschlussnutzenden und den Anschlussnetzbetreiber aufgeteilt werden. Für Einbau und Betrieb gibt es gewisse Preisobergrenzen. Die muss der Messstellenbetreiber einhalten. Je nach Messeinrichtung gibt es allerdings unterschiedlich hohe Grenzen.
Bei modernen Messeinrichtungen liegt die Obergrenze für Verbrauchende bei 20 Euro pro Jahr, unabhängig vom Stromverbrauch.
Bei intelligenten Messsystemen liegen die Obergrenzen zwischen 20 und 120 Euro pro Jahr. 20 Euro gelten beispielsweise bei einem Verbrauch bis 10.000 kWh, 120 Euro bei 50.000 bis 100.0000 kWh.
Vor der Novellierung des Gesetzes waren die Preise höher. Diese Differenz zahlt nun der Netzbetreiber.
Die Kosten decken alle für die Nutzung eines intelligenten Messsystems erforderlichen Grundfunktionen. Lediglich für Zusatzleistungen kann der Messstellenbetreiber mehr Geld verlangen. Das sind zum Beispiel folgende Fälle:
Vorzeitiger Einbau von intelligenten Messsystemen
Ausstattung der Messstelle mit Steuerungseinrichtungen sowie damit verbundene Datenkommunikation
Für die Anpassung der Wirkleistungs- oder Blindleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs notwendige Datenkommunikation über das Smart-Meter-Gateway
Übermittlung von abrechnungsrelevanten Messdaten aus dem Submetering-System der Liegenschaft nach der Heizkostenverordnung
Natürlich verbrauchen neue Zähler und damit verbundene intelligente Systeme mehr Strom. Laut Bundesnetzagentur wird aber der Eigenverbrauch des intelligenten Messsystems nicht mitgezählt und somit auch nicht abgerechnet.
Die neuen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes wirken sich auf die Messung und Zählung bei Endkundinnen und -kunden und auf die Marktkommunikation aus. Die modernen Messeinrichtungen gibt es bereits seit 2017. Die Bundesregierung rechnet damit, dass der Einbau ab 2025 Fahrt aufnimmt.
1KOMMA5° hat bereits jetzt mit dem Smart Meter Rollout begonnen! Erfahre mehr in einem weiteren Artikel.
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