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Festlegung des Paragrafen 14a EnWG: Flexibilität fürs Netz und reduzierte Netzentgelte für Kundinnen und Kunden

Am 1. Januar 2024 trat der überarbeitete § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft. Dieser Paragraf markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer smarteren, effizienteren und nachhaltigeren Energienutzung, indem er die Grundlage für die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge in das deutsche Stromnetz legt. Das Gesetz ist bereits in Kraft, allerdings wird die Umsetzung des Paragrafen bei den verschiedenen Akteuren voraussichtlich noch bis mindestens Ende des Jahres dauern. Kundinnen und Kunden sollen künftig durch reduzierte Netzentgelte für die Steuerfähigkeit ihrer Verbrauchseinrichtungen entlohnt und das Netz damit entlastet werden. Netzbetreiber können außerdem künftig keine Stromanschlüsse für Wärmepumpen oder Wallboxen mehr ablehnen. Damit das reibungslos und ohne Komforteinschränkungen funktioniert, ist jedoch darauf zu achten, dass die richtige Hardware verbaut wird und diese auch intelligent steuerbar ist.
Aktualisiert am
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7 min

Was Paragraf 14a für die Energiewende und Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet

Mit der Einführung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum 1. Januar 2024 reagiert die deutsche Gesetzgebung auf die wachsenden Herausforderungen einer zunehmend dezentralisierten und erneuerbaren Energieversorgung. Angesichts des positiven, rasanten Anstiegs von Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen in deutschen Haushalten stellt dieser Paragraf einen entscheidenden Schritt dar, um künftige Netzüberlastungen zu vermeiden und simultan den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben.

Die Kernidee des § 14a EnWG ist so simpel, wie künftig vielleicht auch wirkungsvoll: Verbraucherinnen und Verbraucher werden finanziell belohnt, wenn sie ihre Energie flexibel und netzdienlich verbrauchen. Das bedeutet, Energie vorrangig dann zu nutzen, wenn sie im Überfluss vorhanden ist – etwa bei starker Sonneneinstrahlung oder kräftigem Wind. Die gesetzliche Neuerung sieht vor, dass alle neu installierten, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Nennleistung über 4,2 kW – dazu zählen neben Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos auch viele Batteriespeicher– so ins Netz integriert werden müssen, dass sie bei Bedarf vom Netzbetreiber in ihrer Leistung angepasst werden können. Ziel ist es, die Netzstabilität zu gewährleisten, ohne den weiteren Ausbau und die Integration erneuerbarer Energien zu behindern. 

Pflicht zur Teilnahme: Für wen gilt §14A?

§ 14a gilt verpflichtend für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Nennleistung über 4,2 kW bei einer Installation nach dem 31.12.2023. Für zuvor installierte Verbrauchseinrichtungen, die das technische Kriterium erfüllen, bleibt die Teilnahme bis Ende 2028 freiwillig. Es ist jedoch zunächst nicht davon auszugehen, dass kurzfristig wirklich gesteuert wird, da der Status Quo des Netzes dies zum einen (noch) nicht erfordert und zum anderen die technischen Voraussetzungen für eine Steuerung noch nicht gegeben sind, auch wenn die gesetzliche Grundlage bereits da ist. Trotzdem ist davon auszugehen, dass die Netzbetreiber mittelfristig von ihrem Recht Gebrauch machen werden und in den Betrieb steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eingreifen werden - hier wird entscheidend sein, ob du richtig vorbereitet bist!

Technische Voraussetzung dafür wird ein Smart Meter in Kombination mit einer Steuereinheit sein, welche dem Verteilnetzbetreiber dann erlaubt, die Steuerung vorzunehmen. 

Kein Grund zur Besorgnis: niemandem wird der Strom abgestellt

Ängste oder Befürchtungen brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher deswegen jedoch nicht haben: Im konkreten Fall einer Steuerung bedeutet diese nicht, dass einem Haushalt der Strom abgedreht wird. Die Bundesnetzagentur spricht hier von einer temporären “Dimmung”. Diese betrifft nur die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und diesen steht während eines Steuerungseingriffs weiter eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung, sodass etwa die Wärmepumpe weiterhin funktionsfähig bleibt. Der restliche Haushalt ist dann nicht betroffen. Der Strom aus der PV-Anlage und dem Batteriespeicher kann zusätzlich genutzt werden.

Kundinnen und Kunden mit PV-Anlage und Batteriespeicher werden selbst von einer Dimmung häufig gar nichts mitbekommen, da der Speicher die Dimmung ausgleichen kann. 

Dein Weg zur Netzentgeltreduzierung mit § 14a EnWG

Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Modelle entworfen, zwischen denen künftig gewählt werden kann. Sie belohnen auf verschiedene Art und Weise die kundenseitige Flexibilität beim Stromverbrauch. Grundsätzlich kannst du bei der Anmeldung zwischen zwei Modulen wählen und je höher die Netzentgelte, desto höher ist auch das Sparpotenzial. Ab 2025 kommt ein drittes Modul hinzu, das mit dem Ersten kombiniert werden kann - nicht aber mit dem Zweiten. Die Anmeldung erfolgt über deinen Verteilnetzbetreiber. Bei einer Neuanlage übernimmt das unser lokaler Meisterbetrieb vor Ort für dich. Die Reduzierung der Netzentgelte erfolgt direkt über den Stromversorger, ohne dass dieser extra informiert werden muss.

Modul 1: Pauschale Reduzierung

Hier erhältst du einen pauschalen Betrag zurück, der je nach Netzgebiet zwischen 120 und 180 Euro pro Jahr liegt. Der Betrag wird pauschal ausgezahlt, egal, ob du viel oder wenig verbrauchst und egal, ob du ein oder mehrere Geräte betreibst.

Modul 2: Prozentuale Reduzierung

Modul 2 bietet sich laut Bundesnetzagentur vor allem für Betreiber von Wärmepumpen an, da hier das Netzentgelt um 60 Prozent reduziert wird. Wichtig ist, dass du dafür einen separaten Zähler für deine Anlage benötigst - die dafür anfallenden Mehrkosten lohnen sich in den allermeisten Fällen jedoch nicht.

Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt ab 2025

Ab 2025 kannst du zusätzlich zu Modul 1 das sogenannte zeitvariable Netzentgelt (Modul 3) wählen. Dieses Modul, im Beschluss auch Anreizmodul genannt, motiviert dich, deinen Verbrauch in Zeiten geringer Netzbelastung zu verlagern, um Lastspitzen im Stromnetz zu vermeiden. Das erleichtert die Integration der Erneuerbaren ins Stromnetz und Kundinnen und Kunden können dabei bis zu 60 Prozent der Netzentgelte sparen, die wiederum einen erheblichen Anteil des letztendlichen Strompreises ausmachen.

Die Netzbetreiber werden ab 2025 unterschiedliche Preisstufen für verschiedene Tageszeiten festlegen, um die Auslastung des Netzes besser zu steuern. Diese Preisstufen sind in drei Kategorien eingeteilt: Hochtarif (HT) für Zeiten hoher Netzbelastung, Niedertarif (NT) für Zeiten niedriger Netzbelastung und ein Standardtarif (ST) für die übrige Zeit. Der Anreiz, den Verbrauch anzupassen, besteht darin, die  Energie vorwiegend während des Niedertarifs  (zum Beispiel nachts)  zu verbrauchen, wodurch man von den niedrigsten Netzentgelten profitiert.

Dynamische Netzentgelte ab 2025

So könnten die dynamischen Netzentgelte ab dem 01.04.2025 aussehen. In den Niedertarifzonen zahlen Kunden lediglich 40 Prozent des Entgelts; im Standardtarif die normalen 100 Prozent und im Hochtarif 200 Prozent. Ein Energiemanager wie Heartbeat kann einen Großteil der Lasten automatisch in den Niedertarifbereich verschieben und damit viel Geld sparen.

Hier kann also sehr ähnlich Geld gespart werden, wie wir es mit dem dynamischen Stromtarif Dynamic Pulse und unserem Energiemanagement Heartbeat bereits länger ermöglichen. Voraussetzung ist, dass alle steuerbaren Verbraucher durch ein Energiemanagement vernetzt sind und intelligent angesteuert werden können.
Ab 2025 können 1KOMMA5° Kundinnen und Kunden dann zusätzlich zum geringen Strompreis auch noch von reduzierten Netzentgelten profitieren. Diese Möglichkeit scheint besonders interessant, da die Netzentgelte für Dynamic Pulse Kundinnen und Kunden häufig einen erheblichen Teil des Brutto-Strompreises ausmachen. Wir gehen daher davon aus, dass die Kombination aus Modul 1 und 3 künftig das lukrativste Modell darstellen wird. Denn unser Energiemanagement ist bereits heute im Stande, den Verbrauch vollautomatisiert und intelligent in Zeiten günstiger Strompreise zu legen - die gesetzliche Neuerung belohnt das abermals!

Aktuell noch nicht von Steuerung auszugehen

Auch wenn der gesetzliche Rahmen bereits steht, ist bisher noch nicht von baldiger Steuerung auszugehen. Bisher ist unser Netz nicht in der Art überlastet, dass eine Steuerung überhaupt schon nötig wäre. Außerdem können die Netzbetreiber die neuerlichen Regelungen gar nicht so schnell umsetzen. 

Ebenfalls fehlt es bisher an technischer Voraussetzung: Sogenannte Steuereinheiten wären beim Kunden zuhause nötig, um den ganzen Prozess zu erlauben. Die Bundesnetzagentur hat bisher jedoch keine genauen technischen Vorgaben definiert und dementsprechend gibt es noch keine zertifizierten Geräte auf dem Markt. Voraussichtlich werden diese Geräte mit weiteren Kosten in Anschaffung und Betrieb verbunden sein. 

Mittelfristig könnten solche Steuerungsmaßnahmen jedoch notwendig werden - etwa, wenn wir daran denken, dass Deutschland sich bis 2030 zum Ziel gesetzt hat, mindestens 6 Millionen Wärmepumpen zu installieren und 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straßen  zu bringen. 

Bestens für Paragraf 14 gerüstet mit einer 1KOMMA5° Anlage

Lange bevor der § 14a EnWG gesetzliche Realität wurde, hat 1KOMMA5° mit seinem Home Energy Management System Heartbeat und dem dynamischen Stromtarif Dynamic Pulse Technologien entwickelt, die genau das leisten, was das Gesetz nun von allen neuen Anlagen verlangt. Die Tatsache, dass 1KOMMA5° dabei von Anfang an mit digitalen Schnittstellen arbeitet, begünstigt die kommende Steuerung enorm. Denn anders als mit den noch immer häufig genutzten, veralteten Relais-Schaltungen, können wir über unsere digitale Schnittstelle bereits stufenlos steuern - und somit gewährleisten, dass die reduzierte Leistung beim angesteuerten Gerät weiterhin ankommt, ohne dass dieses komplett abgeschaltet werden muss.

Digitale SchnittstelleRelaiskontakt
Auswirkung der LimitierungStufenlos, damit geringere AuswirkungNur An/Aus bzw. stufenweise möglich
Überwachung und DokumentationKommunikationsüberwachung und Rückmeldung an Steuereinheit ermöglicht automatischen Nachweis Keine Rückmeldung an Steuereinheit: Ausführung und Dokumentation muss vom Betreiber erfolgen
ZukunftssicherheitUpdatefähigNicht gegeben

Außerdem profitieren 1KOMMA5° Kundinnen und Kunden potenziell vom sogenannten Gleichzeitigkeitsfaktor. Dieser wird angenommen, wenn mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen über ein Energiemanagementsystem verbunden sind. Mit einer einzelnen steuerbaren Verbrauchseinrichtung würde diese im Steuerfall auf eine Leistung von 4,2 kW gedrosselt werden. Verfügt das Gesamtsystem jedoch etwa über zwei steuerbare Verbrauchseinrichtungen, können für diese 7,56 kW genutzt werden. Bei 3 Geräten sogar 10,5 kW. Heartbeat kann die zur Verfügung stehende Leistung dann je nach Bedarf auf die einzelnen Geräte aufteilen. So kann zum Beispiel das Elektroauto mit 10,5 kW geladen werden.

Mit einer 1KOMMA5° Anlage seid ihr damit in jedem Fall bestens gerüstet für alle kommenden Maßnahmen. Denn es wird für diese von großem Vorteil sein, wenn alle Komponenten des steuerbaren Energiesystems über ein Home Energy Management System (HEMS) verbunden sind. Diejenige Steuerung, die mit dem Gesetz noch Zukunftsmusik ist, beherrscht Heartbeat schon heute und unsere Kundinnen und Kunden profitieren schon vom günstigsten und saubersten Strom - weil der Verbrauch bereits der Erzeugung folgt. Wir können daher sicher sagen, dass unsere Kundinnen und Kunden mit der neuen Regelung künftig von günstigeren Netzentgelten und damit von noch günstigeren Strompreisen profitieren können und halten euch hier auf dem Laufenden.

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