Im Jahr 2023 gibt es in Deutschland zahlreiche Förderungen für Wärmepumpen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmemarkt weiter zu steigern und setzt daher verstärkt auf die Förderung von klimafreundlichen Heizsystemen. Auf diese Weise soll der Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme erleichtert und die Energiewende vorangetrieben werden.
Marktanreizprogramm (MAP): Das MAP ist ein Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es bietet Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden und Neubauten.
KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für den Einbau von Wärmepumpen an. Dazu gehören das KfW-Programm 167 für den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden und das KfW-Programm 153 für den Einbau von Wärmepumpen in Neubauten. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise die Einhaltung von Mindestanforderungen an die Effizienz der Wärmepumpe und die Verwendung von erneuerbaren Energien.
Es gibt einen Investitionszuschuss von 25% für den Einbau einer Wärmepumpe in Bestandsgebäude.
Bei der Ersetzung einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe erhöht sich die Förderung auf 35% der Investitionskosten.
Auch bei der Ersetzung einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung kann eine Förderung von 35% in Anspruch genommen werden.
Wenn eine Erdwärme-, Abwasser- oder Grundwasserwärmepumpe oder Kältemittel wie R290 oder Propan genutzt wird, steigt die Förderung um weitere 5% auf insgesamt bis zu 40% der Investitionskosten.
Welche Kosten förderfähig sind, kannst du dem entsprechenden Merkblatt des BAFA entnehmen. Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst du die Brutto-Investitionskosten ansetzen. Andernfalls sind die Nettoinvestitionskosten geltend zu machen. Plane bei der Antragsstellung einen angemessenen Risikopuffer ein, da du nach der Antragstellung die Investitionskosten nicht nach oben korrigieren kannst. Es können bis zu 60.000 Euro brutto (50.420 Euro netto) je Wohneinheit und 5 Mio. Euro brutto (ca. 4,2 Mio. Euro netto) bei Nichtwohngebäuden angesetzt werden. Bei Nichtwohngebäuden ist Förderung zudem auf höchstens 1.000 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche begrenzt.
Somit wäre die Förderung 60.000€ förderfähige Kosten je Wohneinheit * 40% Förderung = 24.000€
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Förderung nicht rückwirkend gewährt wird. Das bedeutet, dass der Antrag vor dem Kauf und der Installation der Wärmepumpe gestellt werden muss. Die genauen Bedingungen und Anforderungen können auf der Website des BAFA eingesehen werden.
Die Fördermaßnahmen für Wärmepumpen können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein. Hier sind einige Beispiele für die Förderprogramme der verschiedenen Bundesländer:
Bayern: Das Förderprogramm "EnergieBonusBayern" bietet Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden und Neubauten. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Wärmepumpe und der Größe des Gebäudes. Es können bis zu 8.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden.
Baden-Württemberg: Das Förderprogramm "Klimaschutz-Plus" bietet Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden und Neubauten. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Wärmepumpe und der Größe des Gebäudes. Es können bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit gefördert werden.
Nordrhein-Westfalen: Das Förderprogramm "progres.nrw" bietet Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden und Neubauten. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Wärmepumpe und der Größe des Gebäudes. Es können bis zu 35 Prozent der Kosten gefördert werden.
Hessen: Das Förderprogramm "Wohnraum Modernisieren" bietet Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Wärmepumpe und der Größe des Gebäudes. Es können bis zu 30 Prozent der Kosten gefördert werden.
Sachsen: Das Förderprogramm "Richtlinie Energieeffizientes Bauen und Sanieren" bietet all jenen Zuschussmöglichkeiten, die in Bestandsgebäuden eine Wärmepumpe einbauen möchten.
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Der Gesetzesentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass ab 2026 alle Heizungen, die älter als 15 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Wärmepumpen sollen dabei eine wichtige Rolle spielen und bis 2030 einen Anteil von 30% an der Wärmeversorgung erreichen. Um dies zu erreichen, sollen die Anforderungen an die Effizienz von Wärmepumpen erhöht werden. So soll der Mindestwirkungsgrad für Wärmepumpen von derzeit 3,5 auf 4,5 angehoben werden. Zudem sollen Wärmepumpen mit erneuerbaren Energien wie Solaranlagen oder Biomasseanlagen kombiniert werden, um die Energieeffizienz weiter zu steigern.
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