Seit 2023 profitieren Betreiberinnen und Betreiber einer Solaranlage mit Einspeisung von erheblichen steuerlichen Entlastungen. Abhängig von der Modulleistung können die Mehrwertsteuer und die Einkommensteuer entfallen. Besonders wichtig ist dafür die sogenannte 30 kWp Grenze. Sie unterscheidet zwischen Anlagen mit einer Leistung unter und über 30 kWp. Was die Regelungen für dich bedeuten, erklären wir dir in diesem Beitrag.
Das hat sich geändert: Seit 2023 gilt für Photovoltaik die 30 kWp Grenze. Sie bedeutet neue steuerliche Regelungen für dich als Eigenheimbesitzerin oder -besitzer mit Photovoltaikanlage und Teileinspeisung.
Gute Neuigkeiten: Betreibst du eine PV-Anlage mit einer Leistung von unter 30 kWp, zahlst du keine Mehrwertsteuer sowie Einkommensteuer mehr. Das ist für die meisten Haushalte der Fall.
Alles wie gehabt: Beträgt die Höchstleistung über 30 kWp, gelten die Mehrwert- und Einkommensteuer weiterhin. Diese Anlagengröße trifft allerdings nur auf wenige Eigenheime zu.
So günstig wie nie: Aufgrund der Steuererleichterungen ist jetzt der beste Zeitpunkt, in Solarenergie zu investieren.
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Einspeisung auf Einfamilienhäusern steuerfrei möglich. Dank einer neuen EU-Richtlinie entfallen sowohl die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer als auch die Einkommensteuer für Betreiberinnen und Betreiber. Dadurch musst du die 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht mehr zahlen – der Nettobetrag und der Bruttobetrag für die Anschaffung und Inbetriebnahme sind also identisch.
Zudem entfällt die Einkommensteuer auf den Eigenverbrauch und die Einnahmen aus der Einspeisevergütung. Für dich bedeutet das einen „Nullsteuersatz“ bzw. eine Steuerbefreiung. Als Hauptvoraussetzung gilt die 30 kWp Grenze für deine Photovoltaikanlage.
Die Abkürzung kWp steht für Kilowatt-Peak. Diese Maßeinheit bezeichnet die Spitzenleistung, die eine PV-Anlage erbringen kann. Möchtest du die Höchstleistung in Kilowatt-Peak ermitteln, multiplizierst du die Leistung eines Solarmoduls mit der Anzahl aller verbauten Module auf deinem Dach.
Der komplette Steuerwegfall gilt, wenn die Leistung von Photovoltaik unter der 30 kWp Grenze liegt. Da das praktisch auf alle privaten Photovoltaikanlagen zutrifft, ist diese Voraussetzung in der Regel erfüllt. Auf welche weiteren Anforderungen solltest du noch achten?
Standort: Die PV-Anlage muss auf dem Dach eines Wohngebäudes installiert sein oder sich in unmittelbarer Nähe befinden, z. B. auf Carports, Garagen oder Scheunen. Öffentliche Gebäude und solche, die dem Gemeinwohl dienen, sind ebenfalls inbegriffen.
Betreibende Person: Du bist als Betreiberin oder als Betreiber der Photovoltaikanlage auf der Rechnung aufgeführt.
Inbetriebnahmedatum: Die Installation der Solaranlage erfolgte nach dem 01. Januar 2023.
Du erfüllst diese Voraussetzungen? Dann herzlichen Glückwunsch! Für dich entfällt die Umsatzsteuer. Das schließt übrigens neben dem Erwerb, auch die Lieferung sowie die Installation der Solaranlage mit allen benötigten Komponenten ein. Du sparst also Steuern auf den kompletten Anschaffungsprozess!
Und es wird noch besser: Speist du Solarstrom ins Netz ein und erhältst eine Einspeisevergütung, musst du den Gewinn seit 2023 ebenfalls nicht mehr versteuern oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen. Das heißt, du sparst gleich doppelt! Nicht nur die Anschaffung einer Solaranlage wird günstiger, du sparst auch Steuern bei der Teileinspeisung von überschüssig produziertem Solarstrom.
Übrigens: Die Senkung der Mehrwertsteuer gilt auch für die Installation eines Stromspeichers für PV-Anlagen unter 30 kWp. Plane diesen beim Kauf also gleich mit ein! Möchtest du noch eine Wallbox für dein E-Auto, zahlst du aber nach wie vor 19 Prozent Mehrwertsteuer. Das gilt unabhängig von der 30 kWp Grenze für Photovoltaik. Aber mit den Steuereinsparungen wäre die Anschaffung einer Wallbox ja wiederum möglich.
Das Sparen geht weiter: Unabhängig vom Installationsdatum musst du seit dem 01. Januar 2023 keine Einkommenssteuer auf deinen selbst verbrauchten Solarstrom zahlen. Dein Eigenverbrauch ist also auch steuerfrei.
Liegt die Leistung deiner Photovoltaik-Anlage über der 30 kWp Grenze, gilt: Du musst weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen und die Einnahmen aus dem Stromverkauf versteuern. Die Einkommensteuer bleibt also bestehen. Das Inbetriebnahmedatum, der Standort der Module und die Rolle als Betreiberin oder als Betreiber sind in diesem Fall irrelevant. Ausschlaggebend ist nur die Höchstleistung der Anlage.
Gut zu wissen: Unabhängig von der 30 kWp Photovoltaik-Grenze, sind auch gewerbliche Solaranlagen von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. In diesem Fall gelten die Mehrwertsteuer und die Einkommensteuer.
Steuer-Tipp: Die Mehrwertsteuer musst du zwar zahlen, die Anschaffungskosten einer PV-Anlage über 30 kWp kannst du bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren jedoch abschreiben. Abschreibung bedeutet, dass du die Anschaffungskosten über mehrere Jahre verteilt von der Steuer absetzen kannst und erstattet bekommst. Für Privatpersonen funktioniert das auf zwei verschiedene Arten: linear oder als Investitionsabzug. Auf diese Weise machst du die Kosten beim Finanzamt geltend und sparst Steuern.
Schwirrt dir vor lauter Informationen der Kopf? Keine Sorge, wir stellen dir die geltenden Photovoltaik-Regelungen bezüglich der 30 kWp Grenze mit Einspeisung für die Steuer noch einmal auf einen Blick dar:
Private PV-Anlage unter 30 kWp mit Stromspeicher und Einspeisung (seit 1. Januar 2023) | Private PV-Anlage über 30 kWp mit Einspeisung (seit 1. Januar 2023) | |
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Mehrwertsteuer | Befreit | Nicht befreit |
Einkommensteuer | Befreit | Nicht befreit |
Die EU-Richtlinie bringt steuerliche Entlastungen für dich als zukünftige Betreiberin und Betreiber einer Solaranlage mit Einspeisemodell. Sie reduziert die Kosten für die Anschaffung sowie den Betrieb einer Solaranlage. Entscheidend ist die 30 kWp Grenze. Für dich ist also jetzt der beste Zeitpunkt gekommen, um in eine PV-Anlage zu investieren. Starte mit einem kompetenten Partner wie 1KOMMA5° und lass dich unverbindlich beraten.