Deine Solaranlage kann in Betrieb genommen werden? Dann hast du vielleicht schon vom Inbetriebnahmeprotokoll für PV-Anlagen gehört. Das Dokument belegt die korrekte und ordnungsgemäße Funktion einer Photovoltaikanlage. Danach geht deine Anlage offiziell in Betrieb und du produzierst deinen eigenen klimafreundlichen Strom aus Sonnenenergie. Welche weitere Bedeutung das Protokoll hat und was überprüft wird, erfährst du in diesem Beitrag.
Das Inbetriebnahmeprotokoll ist ein offizielles Dokument, das die fehlerfreie und korrekte Funktionsweise deiner Photovoltaikanlage nachweist.
Betreiber sind verpflichtet, ein Inbetriebnahmeprotokoll für ihre Solaranlage anfertigen zu lassen. Das übernimmt zum Betriebsstart eine Prüferin oder ein Prüfer, oftmals vom Installationsbetrieb.
Bei Teileinspeisung wird mithilfe des Protokolls die Höhe der Einspeisevergütung festgelegt. Zudem ist es ein Nachweis bei Garantie- und Versicherungsansprüchen.
Im Protokoll werden die Kunden- und Prüferdaten, technische Anlageninformationen, Test- sowie Messergebnisse und mögliche Mängel notiert. Mängel sollten vor dem finalen Betriebsstart behoben werden.
Vielleicht weckt der Begriff im ersten Moment Gedanken an einen komplizierten und zeitaufwendigen Prozess. Keine Sorge, so schlimm ist es nicht. Das Protokoll zur Inbetriebnahme ist der offizielle Nachweis, dass eine Photovoltaikanlage fehlerfrei funktioniert und alle Normen sowie Vorschriften erfüllt. Es dokumentiert den korrekten Aufbau und listet alle durchgeführten Messungen, Tests sowie Überprüfungen auf. Als sogenannter Anlagenbetreiber bist du zur Erstellung eines Inbetriebnahmeprotokolls verpflichtet, selbst anfertigen musst du es aber nicht.
Das Dokument wird nach der Installation und zum Betriebsstart der Photovoltaikanlage erstellt. Danach kannst du offiziell deinen eigenen Solarstrom produzieren und nutzen sowie in das Stromnetz einspeisen. Werden Fehler oder Mängel festgestellt, muss der Installationsbetrieb diese erst ausbessern.
Gesetzlich bist du zwar verpflichtet, das Protokoll zu erstellen, aber das Gute daran: Du musst das Dokument nicht selbst schreiben oder Tests durchführen. Das wird während der Inbetriebnahme durch eine qualifizierte Elektrofachkraft angefertigt. Meistens ist das eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Betriebs, der die Solaranlage installiert. Du als Betreiberin oder Betreiber musst ebenfalls vor Ort sein. Ein Vertreter des Netzbetreibers sollte auch anwesend sein, das ist aber nicht verpflichtend.
Fragst du dich vielleicht, wer deine 1KOMMA5° Solaranlage prüft? Keine Sorge, 1KOMMA5° hilft dir bei der Bürokratie und fertigt das Inbetriebnahmeprotokoll für deine PV-Anlage an. Unsere kompetenten, eigenen Meisterbetriebe vor Ort stellen sicher, dass deine PV-Anlage gesetzeskonform installiert und betriebsbereit ist.
Das Dokument ist aus drei Gründen relevant für dich: Es stellt die korrekte Funktionsweise der Solaranlage sicher, gewährleistet Garantie- sowie Versicherungsansprüche und ermöglicht die Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber. Schauen wir uns alle drei Aspekte nochmal genauer an.
Das Inbetriebnahmeprotokoll bestätigt die ordnungsgemäße Installation sowie Funktionsweise der PV-Anlage und gewährleistet, dass alle Komponenten korrekt arbeiten. Die prüfende Person begutachtet dafür eine Reihe an Sicherheitsaspekten:
Elektrische Sicherheit: Die Prüferin oder der Prüfer untersuchen, ob alle elektrischen Komponenten korrekt installiert und angeschlossen sind.
Mechanische Sicherheit: Alle Solarmodule werden hinsichtlich ihrer Stabilität und Festigkeit kontrolliert.
Thermische Sicherheit: Die prüfende Person stellt sicher, dass keine Bestandteile überhitzen.
Umwelteinflüsse: Die Solaranlage wird auf ihre Widerstandsfähigkeit gegen Regen, Wind, Schnee und andere Wettereinflüsse geprüft.
Funktionsprüfung: Alle Komponenten und Systeme werden bezüglich der korrekten Funktion getestet.
Blitzschutz: Die Prüferin oder der Prüfer kontrolliert, ob die Solaranlage ordnungsgemäß geerdet ist und über einen Blitzschutz verfügt.
Schutzmaßnahmen: Es werden alle notwendigen Schutzmaßnahmen begutachtet, z. B. Abschaltvorrichtungen für den Brandfall.
Dokumentation: Alle notwendigen Dokumente und Zertifikate der PV-Anlage werden angeschaut und im Inbetriebnahmeprotokoll hinterlegt.
Wenn alles in Ordnung ist, geht deine Photovoltaikanlage sofort in Betrieb und produziert nachhaltige Solarenergie. Eventuelle Mängel oder Fehler werden ebenso hinterlegt und sollten ausgebessert werden, bevor die Anlage in Betrieb genommen wird.
Bei eventuellen Störungen und Defekten der PV-Anlage dient das Inbetriebnahmeprotokoll als Referenzdokument. Sollte es zu Garantieansprüchen und Versicherungsfällen kommen, gilt das Protokoll als offizieller Nachweis, dass die Module ordnungsgemäß installiert und in Betrieb genommen wurden.
Wird kein korrektes Inbetriebnahmeprotokoll bei der Installation angefertigt, verfällt die Garantie der Solaranlage. Bei einem Funktionsfehler kommt der Installationsbetrieb möglicherweise nicht für die Reparatur auf. Ähnlich ist es beim Versicherungsschutz. Stell dir vor, es hagelt und die Hagelkörner zerdellen dir die Module. Natürlich kann das niemand komplett ausschließen. Und wenn das Inbetriebnahmeprotokoll korrekt erstellt wurde, kommt die Versicherung dafür auch auf und deine Solarstromproduktion geht bald weiter. Bei einem Streitfall, weil der Installationsbetrieb oder die Versicherung trotz korrekter Installation nicht für Schäden aufkommen, dient das Protokoll als Beweismittel.
Egal, welches Solar-Setup du wählst, du wirst immer auch Stromüberschüsse einspeisen. Was wäre, wenn du dann nicht die dir zustehende Vergütung erhältst? Doch keine Sorge: Auch dahingehend gibt dir das Inbetriebnahmeprotokoll Sicherheit. Und zwar, indem du das Protokoll beim Netzbetreiber vorlegst. Nur so erhältst du die Einspeisevergütung für deinen Solarstrom. Das im Protokoll festgehaltene Datum der Inbetriebnahme deiner PV-Anlage ist ausschlaggebend für die Vergütungshöhe. Liegt kein Protokoll vor, muss der Netzbetreiber keine Einspeisevergütung zahlen.
Der Betrag der Einspeisevergütung variiert je nach Leistung und Installationsdatum. Für PV-Anlagen bis 10 kWh mit Eigenverbrauch liegt die Einspeisevergütung aktuell bei 8,03 Cent/kWh (Stand August 2024). Eigenheime mit größeren Solaranlagen zwischen 10 kWh und 40 kWh erhalten 6,95 Cent/kWh (Stand August 2024). Die Einspeisevergütung erhältst du garantiert über 20 Jahre und die Beitragshöhe bleibt in diesem Zeitraum unverändert.
Übrigens: Erweiterst du deine Photovoltaikanlage, muss ein neues Inbetriebnahmeprotokoll angefertigt werden. Damit stellst du erneut sicher, dass deine Solaranlage korrekt und ordnungsgemäß arbeitet. Erst danach darfst du wieder grünen Solarstrom produzieren.
Das Inbetriebnahmeprotokoll von Photovoltaik dokumentiert zuerst die Kunden- und Prüferdaten. In den meisten Fällen agiert der Installationsfachbetrieb als prüfende Instanz und fertigt das Protokoll an. Ist die Prüferin oder der Prüfer eine andere Person, müssen die Daten des Fachbetriebs zusätzlich erfasst werden.
Als Nächstes hält die prüfende Person die technischen Informationen der Photovoltaikanlage fest, wie Modulanzahl, Ausrichtung und Grundriss. Um die Funktion und die Sicherheit der Module zu gewährleisten, werden einige Tests und Messungen durchgeführt. Dazu zählen die Überprüfung der Leerlaufspannung, des Überspannungsschutzes und des Einspeisezählers. Dafür nutzt die Fachkraft entsprechende Prüfgeräte.
Damit du dir den Protokollaufbau und die -informationen besser vorstellen kannst, listen wir dir alle Inhalte übersichtlich auf. Das hilft dir auch, vorbereitet in die Abnahme zu gehen und alle Schritte der Elektrofachkraft nachzuvollziehen.
Allgemeine Daten: Standort, Kontaktdaten der Betreiberin oder des Betreibers, Hersteller der Module, Kontaktdaten des Installationsbetriebs
Technische Anlagendaten: Anlagenbezeichnung, Lage und Anschrift, Grundriss mit Schaltplan, Netzform, Modultyp, Neigung, Ausrichtung, Montageart, Erdung des Gestells, Wechselrichteranlage, Verkabelung, Gesamtleistung, Anzahl der Module und Strings mit Leistungsangabe, Generatoranschlusskasten (inkl. Hersteller und Anzahl), Schutz- und Hauptschalter, Überspannungsableiter, Prüfungsgeräte
Prüfungsstatus: Datum der Inbetriebnahme (Prüfdatum), Erstprüfung oder Wiederholungsprüfung
Tests / Messungen: Isolationsmessung, Leerlaufspannung, Kurzschlussstrom, Einspeise- und Rückspeisezähler, Einstrahlung während der Überprüfung
Testergebnisse: Bestätigung der ordnungsgemäßen Funktionsweise
Mängelbericht: Informationen zu eventuell festgestellten Mängeln und deren Behebung
Sicherheitsüberprüfungen: Sichtkontrolle, Erdungssysteme für Blitzschutz, Überspannungsschutz, Sicherheit der Schutzleiter, Sicherheit der Kleinspannung, Sicherheit gegen direktes Berühren
Installationsbestätigung: Korrekte Installation gemäß der Herstellervorgaben wird bestätigt oder bei Fehlern abgelehnt
Auffälligkeiten: Dokumentation von Besonderheiten oder Abweichungen der Solaranlage
Terminierung: Festlegung des nächsten Prüftermins
Abnahme: Unterschriften von Installateur und Anlagenbetreiber als Bestätigung der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme.
Tipp: Fotografiere jeden Schritt der Protokollierung und nimm Videos auf. Vor allem bei Versicherungs- und Garantieansprüchen hast du neben dem schriftlichen Dokument, das die korrekte Funktionsweise bezeugt, so auch visuelle Nachweise.
Ein Inbetriebnahmeprotokoll für Photovoltaik zu erstellen ist aufwändig und beinhaltet eine Vielzahl an zu berücksichtigenden Vorschriften. Zum Glück übernimmt dies eine ausgebildete Fachkraft wie unsere Expertinnen und Experten von 1KOMMA5° für dich. So nutzt du eine garantiert sichere und funktionstüchtige Solaranlage, mit der du über viele Jahre nachhaltigen Solarstrom produzierst.
Die Inhalte des Protokolls einer Photovoltaikanlage basieren auf unterschiedlichen Normen bzw. Gesetzen. Jede Vorschrift regelt einen anderen Bereich und beinhaltet unter anderem Vorgaben für die ordnungsgemäße Errichtung der Solaranlage, die korrekte Verwendung von Arbeitsmitteln und die Sicherheit der Arbeitsstätte.
Norm / Gesetz | Beschreibung |
---|---|
VDE 0100-600 | Eine Norm für die Erstprüfung von elektrischen Anlagen legt die relevanten Anforderungen und das Prüfverfahren fest. |
DGUV Vorschrift 3 | Die Unfallverhütungsvorschrift beinhaltet Pflichten für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz, speziell für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) | Die Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. |
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) | Die Verordnung stellt Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten. |
VDE 0413 (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) | Eine Norm für die Kontrolle von elektrischen Geräten hält alle Anforderungen für Prüfgeräte und -methoden fest. |
VDE 0100-712 (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) | Die spezifische Norm für Photovoltaikanlagen regelt ihre Planung und Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung. |
Keine Sorge: Die Prüferin oder der Prüfer kennt die Vorschriften und hat eine Dokumentenvorlage mit allen wichtigen Punkten dabei, die der Reihe nach abgearbeitet werden. Du als Betreiber musst dich um nichts kümmern. Viele Installationsbetriebe bieten ein Inbetriebnahmeprotokoll für PV-Anlagen als PDF-Vorlage zum Download an, wenn du dich für die Inhalte interessierst.
Um sich entspannt bei der Bürokratie zurücklehnen zu können, kommt es auf den richtigen Partner an. Wir von 1KOMMA5° sind von der Planung bis zur Erstellung des Inbetriebnahmeprotokolls an deiner Seite: Damit erhältst du eine sichere und ordnungsgemäß funktionstüchtige Anlage, die 30 Jahre oder länger hält. Lass dich unverbindlich beraten.