Wenn du in eine Photovoltaikanlage investieren möchtest, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, Förderungen zu erhalten. Neben regionalen Förderprogrammen und der KfW-Förderung, bietet auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermöglichkeiten im Bereich Energie. Das BAFA bietet staatliche Zuschüsse und Förderungen vor allem für Solarthermie und Wärmepumpen auf Bestandsgebäuden und Neubauten.
BAFA: Die Abkürzung BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das BAFA bietet Förderprogramme und Förderungen im Bereich Energie, vor allem für Wärmepumpen und Solarthermie.
BAFA-Förderungen für Photovoltaik: Eine direkte Förderung für Photovoltaik bietet das BAFA nicht, allerdings können Wärmepumpen und Heizungen gefördert werden. Eine verbesserte Energieeffizienz nach Umsetzung ist Voraussetzung für die Förderung.
Kombinierte Förderungen für Photovoltaik: BAFA oder KfW? Du kannst einige Programme der KfW mit der BAFA-Förderung kombinieren. Außerdem ist eine Kumulierung von Fördermitteln möglich, so lange nicht die Höhe der förderfähigen Kosten insgesamt überschritten wird.
Bedingungen: Bei einer BAFA-Förderung muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Neben anderen Voraussetzungen muss die Anlage auch immer auf deutschem Boden gebaut werden.
Die Abkürzung BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es handelt sich um eine Bundesoberbehörde, die unter anderem im Geschäftsbereich für Wirtschaft, aber auch für den Klimaschutz verantwortlich ist. Eine BAFA-Förderung kann zwar nicht für Photovoltaikanlagen beantragt werden, aber für andere Bereiche der Solarenergie, um in eine grüne Zukunft zu starten. Darüber hinaus werden auch weitere Sektoren im Bereich Energie vom BAFA gefördert. Dazu gehören unter anderem:
Stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien
Maßnahmen zur Energieeinsparung
Vorsorge gegen Krisen im Bereich Mineralöl
Wenn du privat eine BAFA-Förderung für Photovoltaik erhalten möchtest, musst du wissen, dass Solaranlagen nicht vom BAFA gefördert werden. Das BAFA vergibt ihre Fördermittel hauptsächlich für Solarthermie, den Einbau von Wärmepumpen oder verbesserte Heizungssysteme. Grundsätzlich gilt bei der staatlichen Förderung durch das BAFA, dass diese unter einer Bedingung vergeben wird: Die Energieeffizienz eines Gebäudes, beispielsweise im Bereich Wärme, muss durch z. B. den Bau einer Solarkollektoranlage verbessert werden.
Unbedingt beachten: Der Antrag auf eine staatliche BAFA-Förderung ist nur gültig, wenn du noch keinen Vertrag für den Kauf einer Anlage unterschrieben hast. Um eine BAFA-Förderung zu erhalten, kannst du schon mit der Planung beginnen, aber noch keine Anlage kaufen. Sonst kannst du die BAFA-Förderung nicht in Anspruch nehmen.
Auch wenn die Installation einer PV-Anlage mit z. B. einem Batteriespeicher die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert, wird das vom BAFA nicht gefördert. Zu den geförderten Maßnahmen im Sinne der Steigerung der Energieeffizienz gehören z. B.:
die Erneuerung der Gebäudehülle
eine bessere Anlagentechnik
die Verbesserung der Wärmeerzeugung
die Optimierung der Heizung
So kann eine BAFA-Förderung für das Einbauen von Wärmepumpen und Speichern beantragt werden. Eine Grundförderung von 30 Prozent ist somit bei einer Installation von neuen Heizungssystemen, Solarthermie oder Wärmepumpen möglich.
Unter anderem werden diese Maßnahmen ebenfalls von der BAFA-Förderung im Bereich erneuerbare Energien gefördert:
Solarkollektoranlagen für Solarthermie
Biomasseheizungen
Wärmepumpen
Stationäre Brennstoffzellenheizung
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Nach Durchführung einer Maßnahme, z. B. beim Neubau, einer Nachrüstung mit Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage, müssen mindestens 65 Prozent deines Hauses durch erneuerbare Energien beheizt werden.
Aktuell gibt es keine direkte Förderung für Photovoltaikanlagen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Stattdessen liegt der Fokus der BAFA-Förderprogramme auf der Unterstützung von erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen im Bereich der Heizungsmodernisierung. Für Photovoltaikanlagen sind vor allem andere Förderprogramme relevant, wie zum Beispiel:
KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite für Investitionen in Photovoltaikanlagen und Stromspeicher an. Besonders interessant sind Programme wie „Erneuerbare Energien – Standard“ (Programm 270).
EEG-Vergütung: Betreiber von Photovoltaikanlagen können durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Einspeisevergütung für den (überschüssigen) ins Netz eingespeisten Strom erhalten.
Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten zusätzliche Förderungen für PV-Anlagen und Stromspeicher an.
Die BAFA-Förderungen können hauptsächlich für Solarthermie und Energieberatung beantragt werden. Grundsätzlich wird bei der BAFA-Förderung zwischen Bestandsgebäuden und Neubauten unterschieden:
Neubauten: Die BAFA-Förderung fördert Wärmepumpen- sowie Biomasseanlagen mit 35 Prozent und Solarkollektoranlagen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten unter der Voraussetzung, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind.
Bestandsgebäude: Statt für Photovoltaik ist hier vor allem für Heizungen eine BAFA-Förderung vorgesehen. Die Heizsysteme werden gefördert, wenn sie mindestens zwei Jahre alt sind. Das heißt: zwischen der Inbetriebnahme von Heizung oder einem Kühlsystem und der Antragstellung müssen mindestens zwei Jahre liegen. Sollen die Systeme ersetzt oder unterstützt werden, kann eine Förderung beantragt werden. Gefördert werden hier unter anderem Wärmepumpen, Anlagen für Solarthermie und Hybridheizungen.
Kann ich meine BAFA-Förderung mit anderen Fördermitteln für Photovoltaik kombinieren?
Ja, eine Kombination bzw. Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist möglich. Allerdings darf die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Höhe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Bei der Förderung für Photovoltaik kannst du zu einer BAFA-Förderung auch eine KfW-Förderung beantragen. Eine Kombination mit dem KfW-Programm 153 (energieeffizientes Bauen) und KfW-Programm 167 (Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit) ist ebenfalls möglich.
Diese Kosten können von der BAFA-Förderung mit Zuschüssen für Wärmepumpen oder Heizungen übernommen werden:
Anschaffungskosten für eine neue Heizung
Kosten für Installation, Einstellung und Inbetriebnahme einer neuen Heizung
Maßnahmen im Zusammenhang mit Installation und Inbetriebnahme wie z. B.:
Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
Optimierung des Heizverteilsystems
Notwendige Wanddurchbrüche
Erdbohrungen zur Erschließung von Wärmequellen bei Wärmepumpen
Schornsteinsanierung
Anschaffung und Installation von Speichern
Kosten für Energieberatung durch Experten, die eine Fachplanung und Baubegleitung bei einem Einbau einer PV-Anlage betreuen
Errichtung eines Staubabschneiders oder die Einrichtung zur Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen
Eine BAFA-Förderung für die Verbesserung der Energieeffizienz kann sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude beantragt werden. Folgende Parteien – sowohl gewerblich als auch privat – können eine BAFA-Förderung beantragen:
Privatpersonen, die ihr Eigenheim nach Energieeffizienzstandards neu bauen oder sanieren
Freiberufler mit Geschäftsbetrieb und Sitz in Deutschland
Kleine und mittlere Unternehmen mit Geschäftsbetrieb und Sitz in Deutschland
Größere Unternehmen, die den Gesamtenergieverbrauch von 500.000 kWh pro nicht überschreiten
Kultureinrichtungen
Gemeinnützige Organisationen
Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus
Soziale und gesundheitliche Einrichtungen
Gemeinden, Städte und Kreise
Kommunale Zweckverbände
Egal ob für Solarthermie, Wärmepumpe oder Hybridheizung: bei der Förderung durch das BAFA solltest du Folgendes beachten:
Dein Antrag auf das Förderprogramm muss vor Vorhabensbeginn erfolgen. Das heißt, es darf noch kein Leistungs- oder Kaufvertrag unterschrieben sein.
Die Anlagen, egal welcher Art, müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Alle Anlagen oder Maßnahmen sind mindestens sieben Jahre zweckentsprechend zu betreiben.
In diesem Zeitraum darf die Anlage nicht stillgelegt werden.
Es werden keine Eigenbauanlagen, Prototypen oder gebrauchte Anlagen gefördert.
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